Herzlich Willkommen
Bei
nuklearmedizinischen
Untersuchungen
oder
bei
Standardbehandlungen
mit
radioaktiven
Stoffen,
bei
denen
keine
individuelle
Dosisberechnung
erforder-
lich
oder
möglich
ist,
muss
gewährleistet
sein,
dass
ein
Medizinphysik-Experte
mit
der
erforderlichen
Fachkunde
im
Strahlenschutz
verfügbar
ist
(§
9
Absatz
3 Nummer 2 StrlSchV).
Angebot
•
Beratung
und
Service
von
Arzt-
praxen
und
nuklearmedizinischen
Abteilungen in Krankenhäusern
•
Anerkannte
Strahlenschutzkurse
zum
Nachweis
der
Kenntnisse
im
Strahlenschutz
und
Aktualisierung
der
Fachkunde
nach
Röntgenver-
ordnung
© Copyright 2024 - Alle Rechte vorbehalten.